Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die mediumrare GmbH, FN 512690g, mit Sitz in Hafenstraße 47-51, 4020 Linz, Österreich (im Folgenden "ANBIETER" genannt) bietet die Plattform „morning“ (in der Folge „PLATTFORM“). Kunden haben über die PLATTFORM die Möglichkeit, mit potentiellen Arbeitnehmern (in der Folge „USER“) in Kontakt zu treten.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Geltungsbereich und Verweis auf AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem ANBIETER einerseits und dem KUNDEN andererseits.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) richten sich ausschließlich an Personen, die die Leistungen zu beruflichen Zwecken nutzen wollen, also Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (im Folgenden „KUNDE“ genannt). Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des an den KUNDEN gerichteten Angebotes. Mit Annahme des Angebotes gelten diese AGB als wirksam vereinbart.
Etwaige Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten ausdrücklich als nicht wirksam vereinbart.
Spezielle Regelungen zur PLATTFORM
Ein MATCH ist definiert wie folgt: Wenn ein USER gegenüber dem ANBIETER die Kontaktaufnahme durch den KUNDEN bestätigt (bestätigte Kontaktaufnahme). Hinweis: Nach Ablauf von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der bestätigten Kontaktaufnahme wird der USER wieder für andere KUNDEN freigeschalten.
Das Erfordernis „Payment when hired” ist erfüllt, wenn der USER nach einer Probezeit von maximal einem Monat beim KUNDEN angestellt wird. Der KUNDE verpflichtet sich, in diesem Fall dem ANBIETER über die Anstellung zu informieren. Dies gilt auch im Falle der Beauftragung als freier Dienstnehmer oder einer Beschäftigung im Wege eines Werkvertrages.
Nutzungsvoraussetzungen
Der KUNDE ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln (dies betrifft insbesondere etwaige Log-In-Daten oder Passwörter). Sollte der KUNDE den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den ANBIETER unverzüglich darüber zu informieren.
Der KUNDE hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der PLATTFORM gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt. Ein Web-Scraping der PLATTFORM ist verboten.
Der KUNDE hat geeignete Vorkehrungen zu treffen um die PLATTFORM vor dem unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
Es liegt in der Verantwortung des KUNDENs die erforderliche elektronische Infrastruktur (stabile Internetverbindung sowie Hard- und IT-Infrastruktur) für den Zugang der PLATTFORM zu schaffen. Den ANBIETER treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- und Beratungspflichten.
Der ANBIETER schuldet ausdrücklich keine Service-Leistungen, keine Installations-Leistungen, kein Benutzerhandbuch sowie keinesfalls den Quellcode zur PLATTFORM.
Angebot, Vertragsabschluss und Beginn der Zahlungspflicht
Durch die Registrierung als KUNDE auf der PLATTFORM und dem Durchlauf des gesamten Anmeldevorgangs inklusive der Ausfüllung der erforderlichen Daten gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem ANBIETER ab. ANBIETER ist grundsätzlich nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen.
Der ANBIETER wird dem KUNDEN den Zugang des Angebots unverzüglich elektronisch bestätigen („Bestellbestätigung“). Der Vertrag mit dem ANBIETER kommt jedoch erst dann zustanden, wenn das Angebot von ANBIETER angenommen wird („Auftragsbestätigung“). Die Annahme des Angebotes kann auch (konkludent) dadurch erfolgen, indem eine Kontaktaufnahme zwischen einem USER und dem KUNDEN ermöglicht wird („bestätigte Kontaktaufnahme“).
Sperrung von Inhalten und Verweigerung der Registrierung
Der ANBIETER ist dazu berechtigt die Registrierung eines KUNDENs zu verweigern bzw. diesen zu entfernen, wenn dem ANBIETER Tatsachen oder Umstände bewusst werden, aus denen eine rechtswidrige Handlung des KUNDENs offensichtlich wird.
Der ANBIETER ist weiters berechtigt einen KUNDEN zu sperren, wenn dieser trotz Mahnung vertragswidrig handelt, sich der KUNDE trotz Mahnung in Zahlungsverzug befindet oder ein begründeter Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der PLATTFORM besteht. Der ANBIETER wird den KUNDEN unverzüglich über die Sperrung und die Gründe, die zur Sperrung führten informieren (vgl Art 4 „P2B-Verordnung“).
Vorgaben an Unternehmenspräsentation
Der KUNDE verpflichtet sich dazu, dass er beim Hochladen von Informationen auf der PLATTFORM sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Urheberrecht, Gleichbehandlungsgesetz und Datenschutzrecht, beachtet. Er verpflichtet sich ebenfalls dazu, keine unwahren Angaben über das Unternehmen zu kommunizieren.
Rankings (Art 5 Abs 2 P2B-VO)
Die Platzierung der User auf der PLATTFORM erfolgt nach folgenden Kriterien:
-Position / Rolle' mit dem aktuellen Job
- Erfahrungslevel
- Fähigkeiten
- Interesse
- Anstellungsart
- Standort
- Gehalt
- psychologischen Eigenschaften des angegebenen aktuellen Jobs
-Im Fairness-Algorithmus wird geringfügig an das Geschlecht angepasst, wenn die Rolle der 'Position / Rolle' eine Geschlechterdysbalance aufweist
Zahlungsmodalitäten
Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem vom KUNDEN ausgewählten Angebot. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.
Das Entgelt ist im Voraus zu bezahlen. Bei einer monatlichen Bezahlung ist der zu bezahlende Betrag jeweils am 5. des Monats im Voraus zu entrichten.
Forderungen des ANBIETERS werden mit Rechnungslegung fällig und sind binnen 14 Tagen ohne Skonto zu bezahlen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als 30 Tagen ist der ANBIETER dazu berechtigt, seine Leistung gegenüber dem KUNDEN zurückzubehalten und das Benutzerkonto ohne gesonderte Ankündigung zu sperren und/oder löschen. Ein dadurch dem KUNDEN entstehender Schaden kann nicht zu Lasten des ANBIETERS geltend gemacht werden.
Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird der ANBIETER den gesetzlich zulässigen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verrechnen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro (§ 458 UGB) Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden.
Der ANBIETER ist berechtigt, das vereinbarte Entgelt einmal pro Jahr an die aktuelle Inflation anzupassen. Als Bemessungsgrundlage dient der österreichische Verbraucherpreisindex, welcher am Tag des Vertragsabschlusses auf der Website der Statistik Austria veröffentlicht wird.
Nutzungsrechte
Der ANBIETER räumt dem KUNDEN die nicht-exklusive, zeitlich, inhaltlich und örtlich begrenzte Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) ein, die PLATTFORM zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit KUNDEN zu nutzen. Das ausschließliche Werknutzungsrecht zur Nutzung und Verwertung der PLATTFORM verbleibt in jedem Fall beim ANBIETER.
Dem KUNDEN ist es gestattet, die PLATTFORM ausschließlich für die vom ANBIETER vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
Eine Unterlizenzierung oder Weiterlizenzierung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des ANBIETERS zulässig.
Das Recht, die PLATTFORM zu dekompilieren, ist ausgeschlossen.
Kennzeichnungen der PLATTFORM, insbesondere Copyright-Vermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
Wartung und Support
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind keine Wartungs- oder Supportleistungen gegenüber dem KUNDEN geschuldet.
Audit-Klausel
Der ANBIETER ist berechtigt, die vertragskonforme Nutzung der PLATTFORM zu überprüfen. Unabhängig davon kann der ANBIETER vom KUNDEN einen Nachweis verlangen, dass die PLATTFORM im Einklang mit den gewährten Zwecken genutzt wird. Alle Anfragen im Zusammenhang mit der Nutzung der PLATTFORM sind korrekt und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Der ANBIETER ist berechtigt, die bestimmungsgemäße Nutzung der PLATTFORM durch den KUNDEN jederzeit nach einer Ankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen und vor Ort zu überprüfen (Lizenzaudit). Der ANBIETER kann sich dabei der Hilfe eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts bedienen. Der ANBIETER wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Datenschutzinteressen des KUNDENs so gut wie möglich respektieren. Das Audit wird während der üblichen Geschäftszeiten unter Wahrung der betrieblichen Tätigkeit des KUNDENs durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sind von jeder Partei zu tragen. Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER die für diese Zwecke erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und im Rahmen des Audits mit dem ANBIETER zu kooperieren. Andernfalls ist der ANBIETER unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, seine Leistungen zu verweigern.
Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
Die Haftung des ANBIETERs für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt mit der Höhe der jährlichen Auftragssumme.
Eine Haftung des ANBIETERs für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Schad- und Klagloshaltung
Sollte der ANBIETER aufgrund der rechtswidrigen Nutzung der PLATTFORM durch den KUNDEN von einem Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der KUNDE den ANBIETER schad- und klaglos zu halten.
Beiziehung von Subunternehmern
Der ANBIETER kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer bedienen.
Änderung der AGB
Der ANBIETER ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Der ANBIETER wird den KUNDEN über solche Änderungen informieren, indem er die geänderten AGB an die zuletzt vom KUNDEN mitgeteilten Kontaktdaten sendet. Der KUNDE hat das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der KUNDE nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Benachrichtigung über die Änderungen, ist von einer stillschweigenden Zustimmung zu den geänderten AGB auszugehen.
Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Die Weitergabe von Daten und Informationen an einen bestimmten Geschäftspartner ist nur in dem Umfang zulässig, wie dies zur Erfüllung der gesetzlicher und vertraglichen Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist (vgl Art 6 Abs 1 lit b, c und lit f DSGVO). Im Übrigen verpflichten sich der ANBIETER und der KUNDE wechselseitig zur Verschwiegenheit über die ihnen im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten Angaben und Daten und beide Parteien sind insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
Der ANBIETER weist darauf hin, dass Daten des KUNDEN zu Werbezwecken auf Grundlage berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können. Der KUNDE kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Referenzklausel
Die ANBIETER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch eine Referenz auf seiner Homepage, online Medien oder in Geschäftspapieren sowie sonstigen Werbe-Materialien auszuweisen. Der ANBIETER ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des KUNDENs heranzuziehen. Dieses Recht zur Referenznennung geht auch über das Vertragsverhältnis hinaus.
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer bestimmt sich primär nach dem vom KUNDEN ausgewählten Paket. Sofern diesbezüglich keine anders lautende Regelung vereinbart wurde, gilt wie folgt:
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von einen Monat des Kalenderjahres von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht und es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIETERs.
Sonstiges
Nichtige Bestimmungen einzelner Vertragsbestandteile berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder anderer Verträge. An deren Stelle treten angemessene Ersatzbestimmungen, die im Lichte des Vertragszweckes, dem am nächsten kommen, was die Parteien gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt. Gleiches gilt bei vertragswidrigen Lücken.